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Kleinunternehmer Steuer
Welche Kleinunternehmer Steuer fällt an? Was ist notwendig? Bestimmt beschäftigen Dich diese Fragen vor Deiner selbständigen Heimarbeit. Wir haben im folgenden die wichtigsten Fakten für Dich zusammengefasst.
Als Kleinunternehmerin musst Du selbstverständlich auch eine Steuererklärung bei Deinem Finanzamt einreichen. Folgende Steuererklärungen sind dabei zu berücksichtigen:
Die Umsatzsteuererklärung:
Hierbei wird überprüft, ob die Kleinunternehmerregelung noch auf Dein Unternehmen zutrifft, damit Du auch im Folgejahr mit dieser Bezeichnung weitergearbeitet werden kann.
Die Gewerbesteuererklärung:
Besitzt Du einen Gewerbeschein, so musst Du auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Aufgrund des hohen Freibetrags müssen Kleinunternehmer in der Regel aber keine Gewerbesteuer zahlen.
Die Einkommenssteuererklärung:
Hierfür hält das Finanzamt einen Vordruck bereit, den Du einreichen kannst. Sind die Einnahmen Deines Unternehmens unter dem Freibetrag von 17.500€, so ist eine formlose Gewinnermittlung ausreichend, die beigefügt wird.
Dabei reicht hier eine normale GUV (Gewinn/Verlusterklärung) aus. Zum Beispiel tabellarisch mit Excel: Links Einnahmen, rechts Ausgaben, Strich drunter was uebrig bleibt ist Dein Gewinn/Verlust - fertig. Das ganze wird dann in die Anlage GSE der Einkommensteuererklärung eingetragen.
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