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Kleinunternehmerregelung

– macht für die meisten Gründungen von Onlineunternehmen Sinn

Hier erfährst Du, was genau mit der Kleinunternehmerregelung gemeint ist und warum sie gerade für uns Mütter, die ein Online Business gründen wollen, sinnvoll ist.

Kleinunternehmer Regelung – wer kann davon Gebrauch machen?

Im Umsatzsteuergesetz (UStG) wird der Begriff Kleinunternehmer festgelegt. Dafür müssen zwei Kritrien erfüllt sein:

• Der Vorjahresumsatz darf den Betrag von 17.500 Euro nicht übersteigen. • Im lfd. Jahr darf der voraussichtliche Umsatz nicht über 50.000 Euro liegen.

Bei der Unternehmensgründungs gibt es keinen Vorjahresumsatz, daher wird der Umsatz im Jahr der Gründung geschätzt.

Liegt dieser unter 17.500 Euro, dann kannst Du als Gründerin diese spezielle Regelung für Kleinunternehmer für Dich beanspruchen. Deine Schätzung trägst Du in das Formular zur Steuererfassung ein, das Du vom Finanzamt bekommen hast.

Ein "Kann" kein "Muss"!

Eines vorneweg: Die Regelung für Kleinunternehmer stellt eine klare Option dar – Du kannst Dich auch verpflichten, Umsatzsteuer zu zahlen. Manchmal ist das sogar von Vorteil, mehr darüber weiter unten.

Hast Du Dich für die Kleinunternehmer Regelung entschieden, musst Du immer im Folgejahr dem Finanzamt gegenüber nachweisen, dass Dein Unternehmen die Umsatzgrenze von 17.500 Euro im Vorjahr nicht überschritten hat.

Liegen Deine Umsätze höher, oder kommst Du im laufenden Jahr vermutlich über die 50.000 Euro Grenze, dann darfst Du die Regelung für Kleinunternehmer nicht mehr einsetzen.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

In der Regel sind Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungen inklusive Umsatzsteuer auszuweisen, die dann an das Finanzamt abgeführt wird.

Die Kleinunternehmerregelung entbindet Dich von dieser Verpflichtung. Das heißt, als Kleinunternehmerin weist Du in Deiner Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.

Dafür fügst Du sinngemäß folgenden Zusatz auf Deiner Rechnung hinzu (am Besten unterhalb des Rechungsbetrages): "Laut § 19 UStG beinhaltet der ausgewiesene Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer."


Anmerkung: Betreibst Du, so wie die meisten Mütter hier, eigene Informationswebseiten, dann entfallen viele Tätigkeiten, die andere typische Kleinunternehmer (z.B. Ebay Powerseller) zu verrichten haben.

Denn Rechnungen wirst Du vermutlich nie ausstellen müssen...

Ähnlich behandelt wie Privatpersonen

Bei der Kleinunternehmer Regelung sieht der Gesetzgeber Kleinunternehmer wie Privatpersonen an, was ein paar Vorteile nach sich zieht:

Du musst Dich nicht um die zeitraubenden Regelungen der Umsatzsteuer kümmern.

Du brauchst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben – und als Kleinunternehmer brauchst Du keine Umsatzsteuererklärung zu erstellen (Ausnahme: Du beantragst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).

Außerdem hast Du es in der Buchhaltung einfacher, da die Umsatzsteuer nicht separat ermittelt werden muss.

Fazit: Mit weniger Bürokratie hast Du es als Kleinunternehmerin einfacher.

Verzicht auf den Vorsteuerabzug

Der Wegfall der Bürokratie ist zwar von Vorteil, dafür musst Du allerdings auch auf den Vorsteuerabzug verzichten. Gerade bei Online Unternehmen, die im Vorfeld wenig investieren müssen, ist das ok. Es gibt aber auch andere Kleinunternehmer, bei denen der Vorsteuerabzug durchaus große Vorteile bietet.

Denn ein Unternehmen, welches der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, kann die Umsatzsteuer aus seinen Lieferantenrechnungen gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Beispiel

Kauft ein Unternehmen Softwareprogramme für das Office, so wird die bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer erfasst – diese wird von der Umsatzsteuerschuld abgezogen. So ergibt die eingenommene Umsatzsteuer, abzüglich der Vorsteuer, die so genannte Zahllast.

Sind die Einnahmen gering, die Ausgaben jedoch hoch, dann bekommt das Unternehmen vom Finanzamt sogar Vorsteuer erstattet. Dieser sogenannte Vorsteuerabzug ist dem Kleinunternehmer Gemäß § 19 UStG nicht möglich.

Als Kleinunternehmer trägst Du selbst die Umsatzsteuer, die Du Deinen Lieferanten bezahlt hast. Zudem musst Du als Kleinunternehmer in Deiner Preiskalkulation immer die Bruttokosten Deiner Ausgaben zu Grunde legen.
Anmerkung: Betreibst Du reine Informationsportale, dann entfällt das Thema "Preiskalkulation" sowieso. Denn mit Informationswebseiten lässt sich auch sehr gut Geld verdienen - ohne eigene Produkte!

So geht's: Geld mit Homepage verdienen

Kleinunternehmerregelung Verzicht kann in Ausnahmefällen sinnvoll sein

Als Gründer eines Online Businesses hast Du in der Regel geringe oder keine Investitionskosten. Hast Du zur Zeit der Gründung jedoch noch keine Hard- und Software und/oder brauchst eine umfangreiche Geschäftsausstattung, so können Investitionskosten durchaus ins Gewicht fallen, denn. viele Rechnungen zuzüglich Umsatzsteuer sind zu bezahlen.

Mit der Entscheidung für die Kleinunternehmer Regelung verzichtest Du jedoch auf die Option, größere Beträge ,über den Abzug der Vorsteuer zu sparen.

Bei hohen Betriebsausgaben rechnet sich Kleinunternehmerregelung nicht!

Eine Faustregel lautet: Je höher Deine Betriebsausgaben sind, umso eher rentiert es sich NICHT, die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch zu nehmen.

Wer im Gründungsjahr weniger als 10.000 Euro investieren muss, dem rate ich jedoch bei der Kleinunternehmerregelung zu bleiben. Das wird bei den meisten Online Business Gründungen der Fall sein.
Achtung: Wenn Du Dich für die Umsatzsteuer entscheidest, dann kannst Du erst fünf Jahre später wieder die Kleinunternehmerregelung einsezten.


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