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Buchfuehrung für Kleinunternehmen

by Anita
(Mannheim)

Irgendwann steht auch mal die erste Buchführung und Steuererklärung an – aber keine Angst, das ist gar nicht so schlimm wie es klingt :)

Solange Euer Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist und pro Geschäftsjahr weniger als 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz erwirtschaftet, braucht ihr weder die sogennante doppelte oder amerikanische, noch eine Gewinn- und Verlustrechnung und Inventur machen.

Erreicht der Jahresumsatz weniger als 17.500 Euro, muss das beim Finanzamt eingereichte Dokument nicht mal einer bestimmten Form entsprechen. Das Ganze bleibt in machbarem und überschaubarem Rahmen :)

Für ein Kleinunternehmen reicht also die relativ einfache Einnahmen-Überschussrechnung aus.

Für die Buchhaltung gibt es keine vorgeschriebene Form, sogar eine handgeschriebene Aufzählung ist ausreichend. Einnahmen und Ausgaben werden brutto angegeben, was bedeutet, dass Mehrwertsteuer und Nettobetrag nicht extra angegeben werden müssen.

Bei Kleinunternehmen gilt der Zeitpunkt des Besteuerung ab dem Moment, in dem das Geld gezahlt oder angebucht wird, und nicht wie bei Freiberuflern und Großunternehmen das Rechnungsdatum.

Anschaffungskosten werden ganz normal vom Gewinn abgezogen, wenn die Anschaffungskosten für einen Gegenstand einen Betrag von 150 Euro übersteigen.

Falls die Anschaffungskosten 150 - 1000 Euro betragen, müssen sie zu gleichen Teilen über fünf Jahre verteilt abgezogen werden. Übersteigt der Betrag für einen Anschaffungsgegenstand die 1000-Euro-Grenze, gibt es spezielle Vorgaben, welcher Gegenstand über welchen Zeitraum abgerechnet werden muss (z.B.: PCs drei Jahre, Fahrzeugen sechs Jahre, eBüromöbel dreizehn Jahre; mehr Zahlen gibts beim Finanzanmt).

Das Ganze hat den Sinn, dass die Abrechnung von Anschaffung über den Zeitraum erfolgen soll, indem es benutzt wird, und somit auch einen Wertverlust erleidet, der also über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben wird - das Ganze nennt sich Abschreibung. Solche Güter (=langlebige Güter) werden separat aufgezeichnet, mit Angabe darüber, wie viel sie wert sind.

Für die Steuererklärung müsst ihr einige Formulare vom Finanzamt ausfüllen. Darauf tragt ihr unter anderem Eure Ausgaben und Einnahmen ein, und die Differenz, die dann euren Gewinn (und hoffentlich keinen Verlust) bildet.

Der Rest der Angaben ist relativ selbsterklärend, ansonsten könnt Ihr im Finanzamt oder hier nachfragen :) Belege wie Kontoauszüge, Quittungen und Ähnliches müssen dabei nicht mit abgegeben werden, sondern lediglich in eurem Büro für zehn Jahre aufbewahrt werden. Das ist wichtig, da Ihr mit Eurer Unterschrift unter der Abrechnung versichert, dass alle Angaben mit Belegen nachweisbar sind, für den Fall, dass es zu einer Zufallsstichprobe oder einer Kontrolle durch das Finanzamt kommt.

Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres vom Ende Eures Geschäftsjahres (wenn Du einen Steuerberater beauftragst, dann läuft diese Frist bis 31. Dezember des Folgejahres vom Ende des Geschäftsjahres).

Hoffe, ich konnte Euch ein wenig die Angst vor dem gefürchteten Papierkram nehmen :)

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