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Gewerbeschein auch fuer Kleinunternehmer

Wann brauchst Du einen Gewerbeschein?

Gemäß dem § 14 GewO mußt Du jede gewerbliche Tätigkeit (auch Kleinunternehmen!), die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht regelmäßig Gewinn zu erzielen, betrieben wird, anmelden. Dafür ist, je nach Zuständigkeit, die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts oder das Gewerbeamt verantwortlich.

Ohne diesen Schein darfst Du in Deutschland kein Geschäft (Gewerbe) betreiben. Dabei spielt es keine Rolle ob Du eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit ausübst.

Wo bekomme ich den Gewerbeschein?

In den meisten Fällen kannst Du den Gewerbeantrag bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts oder dem Gewerbeamt auch telefonisch anfordern oder aus dem Internet herunterladen. Manche Behörden können Dir den Gewerbeantrag auch per E-mail als PDF-Datei schicken. Im Anschluß daran musst Du Dich bei der zuständigen Behörde persönlich melden und Deinen ausfefüllten Antrag abgeben.

Dein Gewerbe muss in der Gemeinde/Stadt angemeldet werden, wo Dein Unternehmensstandort ist oder sein soll. Bei einer selbständigen Heimarbeit oder einer nebenberuflichen Selbstständigkeit zu Hause, ist die Behörde Deines Wohnorts zuständig.

Was kostet das?

Die Kosten dafür halten sich im Rahmen. Je nach Gemeinde musst Du für eine Gewerbeanmeldung mit einer Gebühr zwischen 20 und 60 Euro rechnen.

Wie läuft die Anmeldung ab?

Folgende Dokumente werden dafür benötigt:

• Dein Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Falls Du einen Handwerksbetrieb gründest – eine Handwerkskarte
• Für handwerksähnliche Betriebe - Gewerbekarte

Die Anmeldung:

Nachdem Du den Anmeldebogens abgegeben hast, werden Deine Daten automatisch an die zuständigen Behörden (Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer, Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt) weitergeleitet. Du erhältst die Bestätigung der Gewerbeanmeldung in Form des Gewerbescheins.


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Gabriela Rupp