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Heimarbeit Nebenverdienst
Steuerersparnis bei Verlusten
Wusstest Du, dass man mit einem Heimarbeit Nebenverdienst oder auch anderem Einkommen im Nebenerwerb in bestimmten Fällen Steuern sparen kann? Lese hier, worauf es ankommt und warum unsere "beste Heimarbeit" dafür besonders geeignet ist.
Selbständigkeit im Nebenerwerb wird immer beliebter
Heutzutage nutzen viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, selbstständig etwas dazuzuverdienen: Allein im Jahr 2006 haben sich rund 650000 Personen in Deutschland im Nebenerwerb selbständig gemacht (Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau). Vielleicht gehörst Du auch schon dazu.
Lukrativer Nebenverdienst
Viele Selbstständige im Nebenerwerb
(Teilzeit Selbständigkeit),
zahlen für ihre Einnahmen kaum oder keine Steuern. Im Gegenteil, Viele nutzen beim Nebenerwerb bewusst die Möglichkeit Steuern zu sparen. Gerade am Anfang sind die Investitionen für den Nebenerwerb oftmals höher als die Einnahmen.
Das Finanzamt verrechnet die Verluste mit Deinen anderen Einkünften, etwa aus nichtselbstständiger Arbeit, sodass die Steuerlast Deines Einkommens sinkt. Bei steuerlich gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten, kannst Du auf diese Weise auch die Steuerlast Deines Mannes drücken.
Achtung: Hast Du allerdings über mehrere Jahre nur Verluste zu verzeichnen, dann kann das Finanzamt Dir Liebhaberei unterstellen und die Steuererstattung zurückfordern…
Meldung ans Finanzamt
Als Selbstständige im Nebenerwerb musst Du das Finanzamt über Deine Einnahmen in Kenntnis setzen. Stichtag für die Einkommenssteuererklärung für 2008 ist der 31. Mai 2009. Wer für seine Steuererklärung einen Steuerberater einsetzt, der kann den Stichtag auf den 31.12.2009 nach hinten verschieben.
Steuerfrei durch Freigrenze
Sobald Dein Nebenverdienst über 410 Euro im Jahr liegt, musst Du als nebenberuflich Selbstständige für diese Nebeneinkünfte zahlen. Zu den Nebeneinkünften gehören neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit etwa auch Kapital- und Mieteinkünfte.
Ermittlung Deiner Einkünfte aus Nebenerwerb
Deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit kannst Du als Freiberufler oder Inhaber eines kleinen Gewerbebetriebes ganz einfach ermitteln. Du stellst Deine Betriebseinnahmen, Deinen Betriebsausgaben gegenüber. Deine Ausgaben ziehst Du von den Einnahmen ab.
Bei Einnahmen bis 17.500 Euro im Jahr genügt dem Finanzamt auf einem Extrablatt eine formlose Gegenüberstellung. Bei Einnahmen, die 17.500 Euro übersteigen musst Du als Selbstständige die Anlage EÜR ausfüllen.
Betriebsausgaben ansetzen
Zu den Betriebsausgaben gehören zum Beispiel Fahrt-, Bewirtungs-, und Telefonkosten. Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer kannst Du als Selbstständige im Nebenerwerb jedoch nicht mehr absetzen, wenn Du im Hauptjob nicht zu Hause arbeitest: Das Finanzamt erkennt die Kosten für ein Arbeitszimmer nur noch an, wenn das Heimbüro Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist.
Heimarbeit Nebenverdienst mit profitablen Webseiten
Gerade das Erstellen von profitablen Webseiten, wie die Beispiele vieler Mütter hier auf besteheimarbeit.com beweisen, ist als Heimarbeit Nebenverdienst besonders lukrativ. Da wir im ersten Geschäftsjahr meistens noch wenig Einnahmen verbuchen,
können wir so die Provider Kosten (z.B.
Site Build it),
sowie die Ausgaben für Arbeitsmittel wie Computer, Telefonanlage oder Kopierer geltend machen, die wir für die Heimarbeit benötigen. Das drückt dann die Gesamtsteuerlast.
Übrigens können viele von uns Müttern, es uns inzwischen leisten, unseren "Hauptberuf" an den Nagel zu hängen. Wir betreiben mehrere
profitable Webseiten
im Vollerwerb von zu Hause aus, die für uns 24 Stunden/7 Tage die Woche ein Einkommen erzielen. Unser Einkommen liegt meist weit über dem, was wir früher mit unserem Vollzeitjob erwirtschaftet haben.
Schöner Nebeneffekt: Mit der Selbständigkeit im Vollerwerb von zu Hause aus, erkennt das Finanzamt auch die Kosten für ein Arbeitszimmer an.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Achtung: Ab 2008 sinkt die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter für Selbstständige auf 150 Euro. Wenn die Kosten Regal, Kopierer, und Telefon jeweils zwischen 150 und 1 000 Euro betragen, kommen sie in einen Abschreibungspool. Die Summe der Kosten wird auf fünf Jahre verteilt und gleichmäßig abgeschrieben.
Reise Webseiten
Wer eine
Reise Webseite
zu einem bestimmten Urlaubsland oder Urlaubsregion betreibt, kann übrigens auch seine eigenen Reise- und Unterkunftskosten für dieses Reiseziel geltend machen.
Voraussetzung: Du kannst nachweisen, dass die Reise zu Recherchezwecken für Webseiten Content dient.
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