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Heimarbeiten in Mietwohnungen

Hast Du gewusst, dass Du als Mieterin(in) einer Wohnung nur bestimmte Heimarbeiten ohne besondere Erlaubnis Deines Vermieters verrichten darfst. Welche das sind, das erfährst Du auf dieser Seite.

Keine Außenwirkung

Hast Du Räume als Wohnraum angemietet, dann bist Du auch verpflichtet diese als Wohnung zu nutzen. Es heißt zwar, ein Gewerbe hat grundsätzlich in der Mietwohnung nichts verloren, doch die juristische Klausel "grundsätzlich" lässt Ausnahmen zu.

Wissenschaftliche, schriftstellerische und gelegentliche Büroarbeiten darfst Du in der Mietwohnung ausüben. Du darfst solche Heimarbeiten verrichten, die nach außen hin nicht auffallen.

Das geht ohne Genehmigung!

Erlaubt ist beispielsweise Buchhaltung am PC, Näharbeiten, Einzel Nachhilfeunterricht, sogar sporadischer Musikunterricht, solange er im zeitlich erlaubten Rahmen stattfindet.

Das Landgericht Hamburg erlaubt Dir als Tagesmutter nicht mehr als drei fremde Kinder zu betreuen. Ab fünf Kindern ist aber Schluss, stellt das Landgericht Berlin klar.

Unsere beste Heimarbeit – Webseite erstellen und damit Geld verdienen – ist in jedem Fall erlaubt!

Bei Laufkundschaft wird Genehmigung
des Vermieters benötigt

Wenn allerdings Deine Heimarbeiten Außenwirkung entfalten, dann überschreitest Du die Grenze des Erlaubten. Sobald sich Deine Kunden bei Dir die Klinke in die Hand geben oder Du Laufkundschaft anziehst brauchst Du eine Genehmigung Deines Vermieters.

Das trifft vor allem bei Ärzten, Anwälte und Steuerberater zu oder wenn Du ein Ingenieurbüro oder eine Physiotherapie Praxis betreibst. In diesem Fall musst Du auch damit rechnen, dass sich Deine Miete erhöht.

Übrigens, Schilder und Reklametafeln darfst Du nur mit Erlaubnis Deines Vermieters anbringen.


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