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Kleinunternehmer
Kleinunternehmerregelung, Steuer und Sozialversicherung
Das Thema Kleinunternehmer - oder in Deinem Fall als Mutter - besser "Kleinunternehmerin", spielt bei seriöser Internet Heimarbeit, sowohl steuerrechtlich, als auch aus Sicht der Sozialversicherung, eine entscheidende Rolle.
Das Internet bietet ein Riesenpotential an Heimarbeit
Wer sich auf Besteheimarbeit.com umgeschaut hat, dem ist bestimmt aufgefallen, dass das Internet viele Optionen für Arbeit von zu Hause bietet.
Eines ist aber auch augenfällig, die meisten dieser Tätigkeiten erfolgen auf selbständiger Basis. Du wirst heutzutage kaum noch Heimarbeiten finden im klassischen Angestelltenverhältnis, als unselbständige Heimarbeit.
Die Erkenntnis ist sehr wichtig, denn sie bewahrt Dich einerseits vor falschen Illusionen und zwingt Dich andererseits, Dich mit dem Thema Selbständigkeit stärker auseinanderzusetzen.
Warum Du eine Selbständigkeit nicht von vornherein ausschließen solltest
Solltest Du als Mutter das Thema Selbständigkeit von vornherein ausschließen, dann verbaust Du Dir jede Menge Möglichkeiten für eine seriöse Heimarbeit. Keine Angst, sich in Heimarbeit selbständig zu machen, geht einfacher als Du denkst. Wir zeigen Dir im Folgenden, was dabei zu beachten ist.
Typisch für Selbständige im Netz
Die meisten Internet Selbständigen fangen mit einem Kleinunternehmen an.
Dabei ist es ganz egal, ob Du in Eigenregie profitable Webseiten erstellst, für Content Broker Internettexte schreibst,
als Profiseller Waren bei Ebay vertreibst oder sonstige Tätigkeiten im Internet auf selbständier Basis ausübst.
Der Einstieg in die Selbständigkeit erfolgt in diesem Bereich meistens mit keinem oder wenig Kapital und geringem Umsatz, sodass anfangs die sogenannte Kleinunternehmerreglung zu Grunde gelegt werden kann.
Kleinunternehmerregelung – was Du steuerlich beachten musst
Bei dieser Regelung musst Du auf Deine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Als Kleinunternehmer definiert das Umsatzsteuergesetz alle gewerblich oder selbständig tätigen, die in ihrem jährlichen Gesamtumsatz 17.500 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Dafür kannst Du gegenüber dem Finanzamt auch keine Vorsteuer geltend machen. Das heißt, es entfällt der Vorsteuerabzug, der Ausweis der Umsatzsteuer sowie die Umsatzsteuer-Identifiaktionsnummer auf erstellten Rechnungen.
Keine Regel ohne Ausnahme…Lese hier mehr zum Thema
Kleinunternehmerregelung
und Umsatzsteuer.
Einfache Buchführung
Auch Kleinunternehmen müssen ihre Geschäftsvorgänge mittels der Buchführung schriftlich festhalten. Du profitierst jedoch von den Vorzügen der sogenannten einfachen Buchführung, sofern Du nicht als Kaufmann giltst, nicht im Handerlsregister eingetragen bist und bestimmte Grenzen für Umsätze, Gewinne und sogenannte Wirtschaftswerte nicht überschreitest.
Der Umsatz im Jahr darf dabei nicht höher als 500.000 Euro sein, der Gewinn nicht höher als 50.000 Euro. Wird einer der Grenzwerte überschritten, so teilt Dir das Finanzamt mit, dass Du zur doppelten Buchführung übergehen musst.
Krankenversicherung – geringere Beiträge für Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmerin musst Du Dich auch wie ein normaler Selbstständiger versichern. Du kannst Dich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder Dich um eine private Krankenversicherung bemühen.
Verdienst Du nachweislich weniger als 1.890 Euro im Monat (Stand März 2009), so zahlst Du bei der freiwillig gesetzlichen Versicherung ca. Plus/Minus 320 Euro Krankenversicherung.
Verdienst Du mehr als 1.890 Euro im Monat steigt Dein Beitrag für die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung sprunghaft an. Spätestens jetzt macht es Sinn zu vergleichen, inwieweit man mit einer privaten Krankenversicherung besser gestellt ist.
Wie lange Du in der Familienversicherung bleiben kannst
Solltest Du bisher noch in der Familienversicherung Deines Mannes mit versichert sein, so empfehlen wir Dir dort nachzufragen, bis zu welchem monatlichen Einkommen, Du bei Deinem Mann mitversichert bleiben darfst.
In der Regel musst Du Dich ab einem eigenen Einkommen von wenigen hundert Euro, um eine eigene Versicherung kümmern.
Kleinunternehmerin mit eigenen Webseiten
Solltest Du, so wie viele Mütter hier auf besteheimarbeit.com planen, eine eigene profitable Webseite zu erstellen, so kann ich Dir versichern, dass Du zumindest in den ersten Monaten bei Deinem Mann mitversichert bleiben kannst.
Denn das Einkommen bei dieser Art von Heimarbeit ist zumindest am Anfang minimal, dafür steigt Dein Einkommen über die Jahre exponentiell an. Für Viele von uns, hat es inzwischen das Einkommen aus unserer Vollzeitbeschäftigung von früher übertroffen...
Weiterführende Artikel:
- Gewerbeschein - Start Deines Kleinunternehmens
- Kleinunternehmer Steuer
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